Prozeßkostenhilfe - nicht nur etwas für "Arme"Verzichten Sie nicht die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte, weil Sie sich Ihrer Ansicht nach einen Prozeß einfach gar nicht leisten können! Sicher können im Laufe eines Verfahrens Anwalts- und Gerichtsgebühren in erheblichem Umfang anfallen. Wenn Sie dann nicht im Besitz einer Rechtsschutzversicherung hat, müssen Sie für ein Verfahren manchmal mehr Geld ausgeben, als die ganze Sache überhaupt wert ist.
Beratungshilfe - es ist IHR Recht!Nehmen Sie nicht alles widerspruchslos hin – es ist IHR Recht! Häufig treten gerade - aber nicht ausschließlich - im Bereich des ALG II komplexe rechtliche Fragen auf, die ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwalts oder gegebenenfalls eines Fachanwalts für Sozialrecht nur schwer zu klären sind. Auch das Fach-Chinesisch in den Bescheiden wirft sehr oft Fragen auf, denen man völlig hilflos gegenüber steht. Doch wie können Sie eine solche fachgerechte Rechtsberatung finanzieren? Falls Sie die anfallenden Kosten für eine Vertretung oder Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen können und Ihnen keine andere zumutbare Möglichkeit für eine Hilfe zur Verfügung steht (beispielsweise die Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung) haben Sie die Möglichkeit, die sogenannte Beratungshilfe zu beantragen.
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